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Samstag, 31. Oktober 2009

Justiz streitet um Hanf-Prozess

Die zwei Thurgauer Bauern, die Anfang Jahr als grosse Cannabis-Produzenten entlarvt wurden, sind noch nicht angeklagt. Der Grund: Ein Streit zwischen der Zürcher und Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Wenn eine grössere Straftat mehrere Kantone berühre, komme es häufig zu einem Streit um die Zuständigkeit, sagt der Berner Strafrechtsprofessor Hans Vest. Dabei wolle man die zusätzliche Arbeit und die Kosten für den Vollzug (Prozess und Haft) verhindern. Im Fall der Thurgauer Hanfbauern stelle sich die Frage, wie eng diese mit den Zürcher Händlern kooperiert haben. Hätten diese etwa den Anbau mitgeplant, könne man von Mittäterschaft reden. Dann wäre es richtig, wenn Zürich mit dem Fall weitermache. Aber: «Bei Drogendelikten wird vom Gesetz her zwischen Handel und Anbau unterschieden.» So gesehen wäre eher der Thurgau zuständig, da keine Mittäterschaft bestünde. Vest sieht keine grundsätzlichen Probleme, wenn Anklagen durch solche Streite verzögert werden. Das Bundesstrafgericht entscheide in diesen Fällen rasch. (dgr)

Frauenfeld/Zürich – Unerwünschte Post aus Zürich landete kürzlich auf dem Pult der Thurgauer Staatsanwaltschaft – mit der Bitte zur Erledigung. Die Akten betreffen zwei Thurgauer Hanfbauern, die im Januar für grosses Aufsehen gesorgt hatten. Damals waren ihre grossangelegten illegalen Hanfpflanzungen auf dem Seerücken aufgeflogen. Ein Zürcher Händler, der sich vom Angebot der zwei Thurgauer regelmässig bediente, wurde am Montag in Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, 24 Monate bedingt und 6 Monate unbedingt. Die zwei Thurgauer Hanfproduzenten hingegen wissen immer noch nicht, wo ihr Prozess stattfinden wird: Die Zürcher und Thurgauer Staatsanwaltschaft streiten sich, wer nun für sie zuständig sein soll.

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