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Samstag, 10. Oktober 2009

Rechtslage in Europa.

Das weltweit wachsende Engagement und der damit wachsende politische Druck führten dazu, dass man sich auch auf europäischer Ebene mit Hanfanbau beschäftigte. 1989 verfügte die europäische Kommission in der Verordnung Nr. 1164/89, dass der Anbau von Hanfsorten mit einem Wirkstoffgehalt von unter 0,3 Prozent als Faserhanf legalisiert werden muss. Mit Wirkung zum 16. April 1996 wurde entsprechend auch in Deutschland das seit 1982 im Betäubungsmittelgesetz bestehende pauschale Hanfanbauverbot für den Nutzhanf aufgehoben. Der Anbau ist jedoch nach wie vor genehmigungspflichtig und wird in der Regel nur hauptgewerblichen Landwirten unter strengen Auflagen gewährt. Diese Kontrolle soll vermeiden, dass THC-reiche Sorten zur illegalen Drogengewinnung angebaut werden, da eine Unterscheidung der verschiedenen Unterarten optisch kaum möglich ist. Der Anbau von THC reichen Sorten ist auch zur Gewinnung medizinischer Präparate weiterhin verboten.

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